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§ 15 Entscheidungen durch den Exekutivausschuss/Board
Erweiterte Vorstandschaft
- Das Board ist die oberste Körperschaft des Verbandes. Es entscheidet in allen Angelegenheiten, solange diese in seinen Zuständigkeitsbereich und nicht in den der Hauptversammlung/GA fallen. Das Board bzw. auch andere autorisierte WSA-Gremien sollen/können ihre Entscheidungen auch unter Nutzung moderner Kommunikationsmittel (vorzugsweise e-mail-Verkehr) treffen. Die Protokolle der Entscheidungsfindung (e-mails) sind bei den jeweiligen Verantwortlichen (interner Geschäftsverteiler) zu verwahren.
- Das Board vertritt den Verband gegenüber anderen Behörden und in der Öffentlichkeit.
- Das Board kann über eine vorläufige assoziierte Mitgliedschaft, wie auch über andere Angelegenheiten entscheiden, bis eine endgültige Entscheidung durch die Hauptversammlung/GA getroffen worden ist.
- Die erweiterte Vorstandschaft überwacht alle WSA Veranstaltungen. Eine WSA Rennordnung wird publiziert und ist auch auf der WSA-Website zu veröffentlichen.
- Die Entscheidungen des Boards und des erweiterten Vorstandes erfolgen nach dem einfachen Mehrheitsprinzip mit Ausnahme der Ausschluss-Regularien im Sinne des § 9 dieser Satzung.